Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
ARTIKEL 10
BESUCHE
a. Besuchszweck sowie vorgesehenes Besuchsdatum;
b. Vor- und Familienname, Geburtsdatum und –ort, Staatsangehörigkeit und Pass- oder Personalausweisnummer des Besuchers;
c. Funktion des Besuchers und Name der vertretenen Behörde oder Stelle oder des vertretenen Unternehmens;
d. Gültigkeit und Klassifizierungsstufe der Sicherheitsbescheinigung für Personen des Besuchers;
e. Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und Ansprechpartner der Behörden, Stellen oder Einrichtungen, die besucht werden sollen;
f. Datum des Antrags und Unterschrift der zuständigen staatlichen Behörde oder Stelle.