Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 94/2009Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 94 aus 2009,
Inkrafttretensdatum
01.09.2009
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
(Übersetzung) ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DEN AUSTAUSCH UND GEGENSEITIGEN SCHUTZ KLASSIFIZIERTER INFORMATIONEN
StF: BGBl. III Nr. 94/2009
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 30. Juni bzw. 9. Juli 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2009 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 30. Juni bzw. 9. Juli 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2009 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Slowenien (im Weiteren: „Parteien“)
In der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Partei übermittelt werden
Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstehen oder ausgetauscht werden –
Sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014
Dokumentnummer
NOR40110668