Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)
1§ 0↗RIS↗
Art. 10neu
ARTIKEL 10
BESUCHE
a) Besuchszweck sowie vorgesehenes Besuchsdatum;
b) Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehörigkeit und Pass- oder Personalausweisnummer des Besuchers;
c) Funktion des Besuchers und Bezeichnung der vertretenen Behörde oder Stelle oder des vertretenen Unternehmens;
d) Gültigkeit und Klassifizierungsstufe der Sicherheitsunbedenklichkeitsbescheinigung für Personen des Besuchers;
e) Name, Adresse, Telefon- und Faxnummer, E-Mail-Adresse und Ansprechpartner der Behörden, Stellen oder Einrichtungen, die besucht werden sollen;
f) Datum des Antrags und Unterschrift der Zuständigen Behörde.