Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Estland)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 6/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 6 aus 2010,
Inkrafttretensdatum
01.02.2010
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Estland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 6/2010
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 14. bzw. 30. Dezember 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2010 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 14. bzw. 30. Dezember 2009 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung mit 1. Februar 2010 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Estland (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –
in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien übermittelt wurden oder entstanden sind –
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Dokumentnummer
NOR40116040