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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Ukraine)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Ukraine) 1
Art. 10neu
in Kraft ab 20.11.2014 · idF BGBl. III Nr. 9/2015 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Sprache
Die Kommunikation zwischen den Vertragsparteien zur Durchführung des Rückübernahmeabkommens und in Anwendung des Durchführungsprotokolls findet in deutscher, ukrainischer und englischer Sprache statt.