Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Ukraine)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 9/2015Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 9 aus 2015,
Inkrafttretensdatum
20.11.2014
Langtitel
Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerkabinett der Ukraine zur Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen
StF: BGBl. III Nr. 9/2015
Ratifikationstext
Das Durchführungsprotokoll ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 3 mit 20. November 2014 in Kraft getreten.Das Durchführungsprotokoll ist gemäß seinem Artikel 12, Absatz 3, mit 20. November 2014 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und das Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden „die Vertragsparteien“) haben gemäß Artikel 16 des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Ukraine über die Rückübernahme von Personen1 (im Folgenden „Rückübernahmeabkommen“ genannt) vom 18. Juni 2007, zum Zwecke der Zusammenarbeit bei der praktischen Umsetzung der Bestimmungen des Rückübernahmeabkommens, vereinbart wie folgt:
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1 Siehe Abl. Nr. L 332 vom 18.12.2007 S. 46.
Zuletzt aktualisiert am
03.02.2015
Dokumentnummer
NOR40168325