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Fassungsvergleich zu Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von die Straßenverkehrssicherheit gefährdenden Verkehrsdelikten 1
Art. 10neu
in Kraft ab 28.08.2018 · idF BGBl. III Nr. 101/2018 Art. 10↗RIS↗
Artikel 10
Kosten
Die Vertragsparteien fordern voneinander keinen Kostenersatz für die Umsetzung und Anwendung des Übereinkommens.