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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Spanien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Spanien) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.08.1981 · idF BGBl. Nr. 280/1981 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Schwierigkeiten, die sich bei der Anwendung dieses Abkommens ergeben könnten, werden auf diplomatischem Weg bereinigt.