Kurztitel
Rechtshilfe in bürgerlichen Rechtssachen (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 280/1981Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1981,
Index
29/05 Rechtshilfe in Zivil- und Handelssachen
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und Spanien zur Ergänzung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen
StF: BGBl. Nr. 280/1981 (NR: GP XV RV 216 AB 349 S. 35. BR: AB 2151 S. 397.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Mai 1981 in Madrid ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 am 1. August 1981 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Mai 1981 in Madrid ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12, Absatz 2, am 1. August 1981 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Seine Majestät der König Juan Carlos I von Spanien,Seine Majestät der König Juan Carlos römisch eins von Spanien,
Vom Wunsch geleitet, in den Beziehungen zwischen den beiden Staaten die Anwendung des Haager Übereinkommens vom 1. März 1954 betreffend das Verfahren in bürgerlichen Rechtssachen *) zu erleichtern und es zu ergänzen, haben beschlossen, das folgende Abkommen zu schließen.
Sie haben zu diesem Zweck zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben.)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form anerkannten Vollmachten nachstehende Bestimmungen vereinbart haben.
_____________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 91/1957*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 91 aus 1957,