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Fassungsvergleich zu Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.05.1891 · idF RGBl. Nr. 41/1891 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11.
Hinsichtlich des Verkehres mit den einzelnen Theilen des deutschen Zollgebietes wird der anzuschließende Gebietstheil dem bayerischen Gebiet gleichgestellt.
Schlagworte
Teil, Gebietsteil