Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Tschechische R) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 565/1990 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Jegliche Streitigkeiten betreffend die Auslegung und die Durchführung dieses Abkommens und die Realisierung einer durch dieses Abkommen geregelten Tätigkeit werden durch Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beigelegt.