Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Hongkong über die Förderung und den Schutz von Investitionen (China)
1§ 0↗RIS↗
Art. 11neu
Artikel 11
Anwendung
Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten für alle Investitionen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Abkommens vorgenommen wurden.