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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Hongkong über die Förderung und den Schutz von Investitionen (China)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Hongkong über die Förderung und den Schutz von Investitionen (China) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 01.10.1997 · idF BGBl. III Nr. 198/1997 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Anwendung
Die Bestimmungen dieses Abkommens gelten für alle Investitionen, unabhängig davon, ob sie vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens dieses Abkommens vorgenommen wurden.