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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Armenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Beförderung von Gütern (Armenien) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 04.10.2009 · idF BGBl. III Nr. 130/2009 Art. 11↗RIS↗
TEIL V: SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Artikel 11
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung tritt mit dem Tag des Empfanges der letzten Notifizierung in Kraft, mit der die Vertragsparteien einander über die Durchführung aller für das Inkrafttreten des Abkommens erforderlichen innerstaatlichen Verfahren informieren.