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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau) 1
Art. 11neu
in Kraft ab 26.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 128/2010 Art. 11↗RIS↗
Artikel 11
Expertentreffen
Die zuständigen Behörden beider Parteien organisieren bei Bedarf Expertentreffen, insbesondere zur Umsetzung des Rückübernahmeabkommens und dieses Durchführungsprotokolls. Zeitpunkt und Ort dieser Konsultationen werden in gegenseitigem Einvernehmen festgelegt.