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Fassungsvergleich zu Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.05.1891 · idF RGBl. Nr. 41/1891 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12.
Von dem Reinertrage der im deutschen Zollgebiet zur Erhebung gelangenden gemeinschaftlichen Einnahmen (Artikel 1 bis 3 und 6) erhält Östrerreich-Ungarn den nach dem Verhältnis der Bevölkerung auf die Gemeinde Mittelberg fallenden Antheil abzüglich desjenigen Betrages, um welchen sich die der königlich bayerischen Regierung vom Reiche zu vergütenden Kosten der Grenzzollverwaltung infolge des Zollanschlusses der Gemeinde Mittelberg erhöhen werden.
Schlagworte
Anteil