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Fassungsvergleich zu Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz (Tschechische R) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.01.1993 · idF BGBl. Nr. 565/1990 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Mit dem Tage des Inkrafttretens dieses Abkommens verliert das am 18. November 1982 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik zur Regelung von Fragen gemeinsamen Interesses im Zusammenhang mit Kernanlagen seine Gültigkeit.