Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Georgien über die bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.12.1997 · idF BGBl. III Nr. 166/1997 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Die während der Geltungsdauer des vorliegenden Abkommens von den Unternehmen beider Staaten übernommenen Rechtsverbindlichkeiten bleiben vom Ablauf oder einer Änderung des vorliegenden Abkommens unberührt.