Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen (Schweiz, Liechtenstein) ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen (Schweiz, Liechtenstein) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.01.2001 · idF BGBl. III Nr. 1/2001 Art. 12↗RIS↗
Abschnitt VII
Schlußbestimmungen
Artikel 12
Fragen zur Auslegung und Durchführungen des Abkommens sowie des Protokolls werden unter den Vertragsparteien einvernehmlich geregelt.