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Fassungsvergleich zu Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Personenbeförderung im nichtlinienmäßigen Verkehr auf der Straße (Slowakei) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.05.2001 · idF BGBl. III Nr. 8/2002 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung unterliegt einer Genehmigung in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften beider Vertragsparteien und tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluß der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.