Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 12neu
Artikel 12
Inkrafttreten
Diese Vereinbarung unterliegt einer Genehmigung in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften beider Vertragsparteien und tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander den Abschluß der innerstaatlich vorgesehenen Verfahren notifiziert haben.