Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 01.10.2009 · idF BGBl. III Nr. 95/2009 Art. 12↗RIS↗
ARTIKEL 12
KOSTEN
Jede Partei trägt die Kosten, die ihr im Zuge der Durchführung dieses Abkommens entstehen.