Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 12neu
Artikel 12
Kündigung
ZU URKUND DESSEN haben die hiezu gehörig Bevollmächtigten der beiden Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in Monaco am 15. September 2009 in zweifacher Ausfertigung, jede in deutscher, französischer und englischer Sprache, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist. Im Zweifel ist der englische Text maßgeblich.