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Fassungsvergleich zu Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Moldau) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 26.11.2010 · idF BGBl. III Nr. 128/2010 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Verwendete Sprache
Die Parteien verwenden in den gemäß dem Rückübernahmeabkommen und dem Durchführungsprotokoll durchgeführten Verfahren die englische Sprache.