Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 12neu
Unberührtheitsklausel
Artikel 12
− dem Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention)1 vom 28. Juli 1951 nebst dem New Yorker Protokoll2 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 31. Januar 1967,
− der Europäischen Menschenrechtskonvention3 vom 4. November 1950 samt Ihren Zusatzprotokollen
− dem Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten4 vom 28. Januar 1981 in der Fassung des Zusatzprotokolls5 hiezu vom 8. November 2001,
− dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe6 vom 10. Dezember 1984, sowie
− dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes7 vom 20. November 1989.