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Fassungsvergleich zu Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey) 1
Art. 12neu
in Kraft ab 23.11.2014 · idF BGBl. III Nr. 222/2014 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Inkrafttreten
Die Vertragsparteien teilen einander schriftlich in geeigneter Form mit, wenn nach innerstaatlichem Recht die Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Abkommens abgeschlossen sind. Dieses Abkommen tritt am dreißigsten Tag in Kraft, der dem Zeitpunkt des Empfanges der späteren Mitteilung folgt. Die Bestimmungen des Abkommens finden Anwendung auf Steuern für alle Steuerzeiträume, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem das Abkommen in Kraft getreten ist.