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Fassungsvergleich zu Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EG – Marokko ××

Änderungen zwischen den Fassungen

Europa-Mittelmeer-Luftverkehrsabkommen EG – Marokko 1
Art. 12neu
in Kraft ab 19.03.2018 · idF BGBl. III Nr. 26/2018 Art. 12↗RIS↗
ARTIKEL 12
Preisgestaltung
Die Preise für Luftverkehrsdienste im Rahmen dieses Abkommens werden frei festgesetzt und sind keiner Genehmigung zu unterwerfen. Eine Vorlage ausschließlich zu Informationszwecken kann jedoch verlangt werden. Preise für die Beförderung ausschließlich innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unterliegen den Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft.