Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll von 2014 zum Übereinkommen über Zwangsarbeit, 1930; Empfehlung (Nr. 203) betreffend ergänzende Maßnahmen zur effektiven Beseitigung von Zwangsarbeit 1
Art. 12neu
in Kraft ab 12.09.2020 · idF BGBl. III Nr. 157/2019 Art. 12↗RIS↗
Artikel 12
Der französische und der englische Wortlaut dieses Protokolls sind in gleicher Weise verbindlich.