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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens (aufgehoben) 1
Art. 13neu
in Kraft 10.04.1970 – 31.08.2013 · idF BGBl. Nr. 87/1970 · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 188/2013 Art. 13↗RIS↗
Artikel XIII
Die Bestimmungen des Artikels X Absatz 1 werden sinngemäß im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch auf Filmaufnahmen jeder Art österreichischer Produzenten in Spanien und spanischer Produzenten in Österreich angewendet.