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Fassungsvergleich zu Schutz der Unterseekabel××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz der Unterseekabel 1
Art. 13neu
in Kraft ab 27.04.1888 · idF RGBl. Nr. 40/1888 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13.
Die hohen vertragschließenden Theile werden sich jene Gesetze mittheilen, welche in Absicht auf den Gegenstand des gegenwärtigen Vertrages in ihren Staaten bereits erlassen wurden oder künftighin erlassen werden.