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Fassungsvergleich zu Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Anschluss der vorarlbergischen Gemeinde Mittelberg an den deutschen Zollverband (Deutschland) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.05.1891 · idF RGBl. Nr. 41/1891 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13.
Vor Herstellung des freien Verkehrs zwischen dem deutschen Zollgebiet und der Gemeinde Mittelberg wird eine Nachversteuerung der in dem angeschlossenen Gebietstheil vorhandenen Bestände an ausländischen Waaren, sowie eine Abstempelung der dort vorhandenen Spielkarten mit dem deutschen Stempel stattfinden. Der Ertrag der Nachsteuer verbleibt dem Deutschen Reich.
Schlagworte
Gebietsteil, Ware