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Fassungsvergleich zu Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.01.2007 · idF BGBl. III Nr. 3/2007 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Kosten
In Umsetzung der Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung wird jede der Parteien ihre eigenen Ausgaben selbst tragen.