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Norm
Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
Fassungen
Art. 13 Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
BGBl
Art. 13 Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
Judikatur
Art. 13 Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
Art. 13 Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
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Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
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Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)
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§ 0↗
RIS↗
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Art. 13
neu
in Kraft ab 01.01.2007 · idF
BGBl. III Nr. 3/2007
Art. 13↗
RIS↗
Artikel 13
Kosten
In Umsetzung der Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung wird jede der Parteien ihre eigenen Ausgaben selbst tragen.