Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entsendung und Finanzierung von Personal an das „Kofi Annan International Peacekeeping Training Centre“ (KAIPTC) 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.12.2017 · idF BGBl. III Nr. 175/2017 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Für die Zwecke dieser Vereinbarung wird dem Personal der Entsendenden Partei Zugang zu militärischen und anderen Einrichtungen der Empfangenden Partei gewährt, soweit dies in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Empfangenden Partei notwendig ist.