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Fassungsvergleich zu Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen EU, Mitgliedstaaten und Irak××

Änderungen zwischen den Fassungen

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen EU, Mitgliedstaaten und Irak 1
Art. 13neu
in Kraft ab 01.08.2018 · idF BGBl. III Nr. 137/2018 Art. 13↗RIS↗
Artikel 13
Anwendung der einschlägigen Bestimmungen des GATT 1994
Die folgenden Artikel des GATT 1994 sind Bestandteil dieses Abkommens und finden im Verhältnis zwischen den Vertragsparteien sinngemäß Anwendung:
a) Artikel V einschließlich der dazugehörigen Anmerkungen und ergänzenden Bestimmungen;
b) Artikel VII Absätze 1, 2, 3, Absatz 4 Buchstaben a, b und d und Absatz 5 einschließlich der dazugehörigen Anmerkungen und ergänzenden Bestimmungen und des WTO-Übereinkommens zur Durchführung des Artikels VII des GATT 1994;
c) Artikel VIII einschließlich der dazugehörigen Anmerkungen und ergänzenden Bestimmungen;
d) Artikel IX;
e) Artikel X.