Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen EU-LAK-Stiftung 1
Art. 13neu
in Kraft ab 21.08.2020 · idF BGBl. III Nr. 111/2020 Art. 13↗RIS↗
ARTIKEL 13
Beschlussfassung des Stiftungsrats
Der Stiftungsrat ist bei Anwesenheit von mehr als der Hälfte seiner Mitglieder aus jeder Region handlungsfähig. Die Beschlüsse werden von den anwesenden Mitgliedern im Konsens gefasst.