Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Israel)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen Zivil- und Handelssachen (Israel) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 25.10.1968 · idF BGBl. Nr. 349/1968 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Dieser Vertrag berührt nicht die Abkommen, denen die Vertragsstaaten angehören oder angehören werden und die auf besonderen Rechtsgebieten die Anerkennung und die Vollstreckung der in diesem Vertrag bezeichneten Entscheidungen regeln.