Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über wirtschaftliche, landwirtschaftliche, industrielle, technische und technologische Zusammenarbeit (Nordmazedonien)
1§ 0↗RIS↗
Art. 14neu
Artikel 14
Meinungsverschiedenheiten zwischen den Vertragsparteien über die Anwendung oder Auslegung des vorliegenden Abkommens sollen durch Verhandlungen im Rahmen des im Artikel 13 genannten Gemischten Ausschusses beigelegt werden.