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Fassungsvergleich zu Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Schutz von militärisch klassifizierten Informationen (Schweiz) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 01.01.2007 · idF BGBl. III Nr. 3/2007 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Streitfälle
Streitfälle hinsichtlich der Interpretation oder Anwendung der Bestimmungen der gegenwärtigen Vereinbarung werden zwischen den Parteien durch Konsultationen geschlichtet.