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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 01.10.2009 · idF BGBl. III Nr. 95/2009 Art. 14↗RIS↗
ARTIKEL 14
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Jegliche Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens wird im Wege direkter Gespräche zwischen den zuständigen staatlichen Behörden oder Stellen oder auf diplomatischem Wege beigelegt.