Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Schweiz)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein von der Illmündung bis zum Bodensee (Schweiz) 1
Art. 14neu
in Kraft ab 01.07.2025 · idF BGBl. III Nr. 66/2025 Art. 14↗RIS↗
Artikel 14
Erleichterung von Lieferungen und Arbeitsleistungen
Beide Vertragsstaaten verpflichten sich, Transporte, Materiallieferungen und Arbeitsleistungen für die IRR nicht durch Ein- und Ausfuhrverbote, Ein- und Ausreisebehinderungen oder dergleichen zu erschweren.
Schlagworte
Einfuhrverbot, Einreisebehinderung