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Fassungsvergleich zu Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes 1
Art. 15neu
in Kraft ab 17.06.1958 · idF BGBl. Nr. 91/1958 Art. 15↗RIS↗
Artikel XV
Wenn infolge von Kündigungen die Zahl der Parteien dieser Konvention auf weniger als sechzehn sinkt, tritt die Konvention mit dem Zeitpunkt außer Kraft, in dem die letzte dieser Kündigungen wirksam wird.