Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 15neu
ARTIKEL 15
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt sechzig Tage nach dem Zeitpunkt der Unterzeichnung in Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Unterfertigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsmäß (Anm.: richtig: ordnungsgemäß) bevollmächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen in zweifacher Urschrift zu Wien, am elften April 1973, in englischer Sprache.