Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowenien) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.09.2009 · idF BGBl. III Nr. 94/2009 Art. 15↗RIS↗
ARTIKEL 15
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Jegliche Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.