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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes (Marokko)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes (Marokko) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.10.2010 · idF BGBl. III Nr. 90/2011 Art. 15↗RIS↗
Artikel 15
Andere vertragliche Regelungen
Bestehende vertragliche Regelungen zwischen den Vertragsparteien bleiben unberührt.