Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.09.2013 · idF BGBl. III Nr. 201/2013 Art. 15↗RIS↗
ARTIKEL 15
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Jegliche Streitigkeiten über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.