Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 201/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2013,
Inkrafttretensdatum
01.09.2013
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Ungarn über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 201/2013
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 28. Mai bzw. 27. Juni 2013 (eingelangt am 9. Juli 2013) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2013 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 28. Mai bzw. 27. Juni 2013 (eingelangt am 9. Juli 2013) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2013 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Ungarn (im Weiteren „die Parteien“ genannt)
In der Absicht, den Schutz von zwischen ihnen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Personen ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
27.08.2013
Dokumentnummer
NOR40155052