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Fassungsvergleich zu Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre××

Änderungen zwischen den Fassungen

Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre 1
Art. 15neu
in Kraft ab 01.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 241/2013 Art. 15↗RIS↗
Artikel XV
Notifikationen
1. Die Hinterlegung jeder Genehmigungs-, Ratifikations- oder Beitrittsurkunde sowie das Inkrafttreten dieses Übereinkommens und des beigefügten Finanzprotokolls notifiziert der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik dem Direktor der Organisation sowie den Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind.
2. Der Präsident des Rates übermittelt allen Mitgliedstaaten eine Notifikation, sobald ein Staat aus der Organisation austritt oder auf Grund des Artikels XI aufhört, Mitglied zu sein.