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Fassungsvergleich zu Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Japan)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer, Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (Japan) 1
Art. 15neu
in Kraft ab 27.10.2018 · idF BGBl. III Nr. 167/2018 Art. 15↗RIS↗
ARTIKEL 15
AUFSICHTSRATS- UND VERWALTUNGSRATSVERGÜTUNGEN
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats oder eines ähnlichen Organs einer Gesellschaft bezieht, die im anderen Vertragsstaat ansässig ist, dürfen im anderen Vertragsstaat besteuert werden.
Anmerkung
vgl. Abs. 3 des Protokolls (= Anlage 1)
Schlagworte
Aufsichtsratsvergütung, Aufsichtsrat