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Fassungsvergleich zu Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Italien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Freundschafts-, Vergleichs- und Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und Italien 1
Art. 16neu
in Kraft ab 27.06.1930 · idF BGBl. Nr. 201/1930 Art. 16↗RIS↗
Artikel 16.
Der vorliegende Vertrag wird so bald als möglich ratifiziert werden. Die Ratifikationsurkunden werden in Rom ausgetauscht werden.