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Fassungsvergleich zu Arbeitslosenversicherung (BRD)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Arbeitslosenversicherung (BRD) 1
Art. 16neu
in Kraft ab 01.10.1979 · idF BGBl. Nr. 392/1979 Art. 16↗RIS↗
ABSCHNITT IV
Übergangs- und Schlußbestimmungen
Artikel 16
Übergangsregelung
Dieses Abkommen begründet keinen Anspruch auf Zahlung von Leistungen für die Zeit vor seinem Inkrafttreten. Entscheidungen, die vor Inkrafttreten getroffen wurden, werden durch dieses Abkommen nicht berührt.