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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Philippinen)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Philippinen) 1
Art. 16neu
in Kraft ab 29.06.1974 · idF BGBl. Nr. 537/1974 Art. 16↗RIS↗
ARTIKEL 16
Rechtswirksamkeit
Dieses Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die unterfertigten Bevollmächtigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in zweifacher Urschrift zu Manila, am 30. Juli 1970, in englischer Sprache.