Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 16neu
ARTIKEL 16
Rechtswirksamkeit
Dieses Abkommen tritt zu dem auf diplomatischem Wege festgelegten Zeitpunkt in Kraft.
ZU URKUND DESSEN haben die unterfertigten Bevollmächtigten, von ihren Regierungen hiezu ordnungsgemäß ermächtigt, dieses Abkommen unterzeichnet.
GESCHEHEN in zweifacher Urschrift zu Manila, am 30. Juli 1970, in englischer Sprache.