Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Philippinen)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 537/1974Bundesgesetzblatt Nr. 537 aus 1974,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 0Paragraph 0
Inkrafttretensdatum
29.06.1974
Unterzeichnungsdatum
30.07.1970
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK DER PHILIPPINEN
StF: BGBl. Nr. 537/1974
Ratifikationstext
Das vorliegende Luftverkehrsabkommen ist gemäß seinem Art. 16 am 29. Juni 1974 in Kraft getreten.Das vorliegende Luftverkehrsabkommen ist gemäß seinem Artikel 16, am 29. Juni 1974 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik der Philippinen,
Als Vertragsparteien des Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt und der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr, die beide am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegt wurden,
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
29.08.2019
Dokumentnummer
NOR11011729
alte Dokumentnummer
N9197414152T